Keine weitere Diskriminierung von Rauchern

Nur in den Bundesländern Saarland, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die zusammen ca. 40 Prozent der deutschen Bevölkerung stellen, gelten strenge Rauchverbote ohne Ausnahmen für die Gastronomie. In den restlichen 13 Bundesländern existieren vergleichsweise großzügige Ausnahmen für Nebenräume von Lokalen und für Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Fläche, in denen keine aufwändig zubereiteten Speisen angeboten werden und Minderjährige keinen Zutritt haben.

 

Die fadenscheinigen Rauchverbote grenzen an Diskriminierung von Rauchern, dabei kassierte im Jahr 2017 der deutsche Staat mittels der Tabaksteuer, rund 14,4 Milliarden Euro!

Wohl jeder Raucher weiß, das Rauchen der Gesundheit schadet. Es soll aber der Person freigestellt sein, zu rauchen oder nicht.

Natürlich darf durch Raucher keine Gefährdung von Nichtrauchern entstehen. Deshalb soll es ja künftig, wie in vielen Bundesländern bereits vorhanden, wieder sogenannte Raucherkneipen geben.

Wir fordern daher für NRW eine Lockerung des Rauchverbots die eine weitere Diskriminierung der Raucher beendet. 

K.H.Frings Landesvorsitzender